Monthly Archives: Oktober 2019

Neues aus dem Stadtrat

Vergabe von Planungsleistungen für die Maßnahme Revitalisierung „Ehemaliges Militärgelände“ 1. Maßnahme „Abbruch Villingenring 2“

Lageplan ehemaliges NVA-Gelände, Quelle Stadtverwaltung Zittau, Baudezernat

Im letzten Jahr hatte sich der Stadtrat dazu entschlossen, das ehemalige NVA-Gelände im Süden der Stadt mit Hilfe von Fördergeldern zu revitalisieren. Die Fördergelder wurden bewilligt und es kann weitergehen. Die nächste Stufe ist die Planung des Rückbaus und der teilweise nötigen Neuanbindungen von Gebäuden, die bestehen bleiben (Wege und Versorgungsleitungen).

Die ZKM-Fraktion hat die Beschlussvorlage als logische Folge und Fortschritt auf dem Weg hin zur Sicherung und Revitalisierung des Geländes unterstützt. Wie bereits damals beschrieben ist es nicht nur ein ästhetischer Makel für das benachbarte Wohngebiet, die einsturzgefährdeten Bauten stellen auch eine hohe Gefahr dar – Polizei und Feuerwehr müssen regelmäßig einschreiten. In unseren Augen ein Zustand, den wir so schnell es geht ändern müssen.

Der Hauptnachteil am Vorhaben ist auch in unseren Augen der Eigenanteil, den die Stadt erbringen muss. Wir haben diesen abgewogen gegen die andere Möglichkeit: Wenn der Rückbau nicht stattfinden würde, müsste das gesamte Gelände sehr viel strenger als jetzt gesichert werden, bei der Größe des Areals ebenfalls mit hohen Kosten und im Folgenden mit Kosten für Wartung und Reparatur verbunden. Diese Ausgaben würden zwar erst einmal die akute Gefährdung abwenden, würden aber das Gelände selbst nicht einen Schritt weiterentwickeln. Auf lange Sicht ist für uns der Rückbau deshalb die bessere Variante. Die einsturzgefährdeten Gebäude (ober- und unterirdisch) werden Schritt für Schritt abgerissen und das Gelände begrünt, d.h. die Gefährdung wird beseitigt, die Fläche entsiegelt (gut für die Umwelt und das Klima), das Areal wird den Zittauern „zurückgegeben“, das ganze Wohngebiet erfährt eine Aufwertung.

Abstimmung: ja 14 : nein 10 : enthalten 2 (namentliche Abstimmung)

Neues aus dem Stadtrat:

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Zur Erinnerung: der Stadtrat hat sich im Jahr 2015 darauf verständigt, jährlich über die Anpassung der Elternbeiträge an die realen Kosten zu entscheiden. So werden Kostenerhöhungen kleinschrittig, in unseren Augen sozial verträglicher, weitergegeben. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Die realen Betriebskosten (inklusive Personalkosten) der Kindertagesstätten aus dem Jahr 2018 werden herangezogen, um die neuen Beträge im Jahr 2020 festzulegen.

Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Elternbeiträge setzen sich aus folgenden Aspekten zusammen:

  1. Die Tarife der Erzieher*innen und Leiter*innen erhöhen sich a) zwischen 4,77 und 7,49% und b) zwischen 4,8 und 11,14 % im Jahr 2020.
  2. Die Betreuungsschlüssel wurden geändert, so dass mehr Erzieher*innen die gleiche Anzahl Kinder betreuen und außerdem Vorbereitungszeit eingeräumt bekommen.
  3. Das Land Sachsen hat seinen Anteil am Betreuungsgeld erhöht und fängt damit einen Teil der Kostensteigerung ab.
  4. Kostensteigerungen der anderen Betriebskosten, wie Strom, Gas, etc.
  5. Die Prozentsätze für die Elternbeiträge wurden gesenkt, um die Steigerung der Beiträge weiterhin sozial verträglich zu halten: Krippe von 21,76% auf 19,14%, Kindergarten von 28,27% auf 27,3% und Hort von 28,55% auf 27,62%.

Trotz der Senkung der Prozentsätze für die Elternbeiträge führen die Kostensteigerungen pro Platz zu Erhöhungen. Für die Krippe erhöht sich der Beitrag um 4,00 € auf 199,90 €/mon, für einen Kindergartenplatz um 3,00 € auf 126,50 €/mon und für den Hort um 1,50 € auf 71,43 €/mon. Die Zahlen beziehen sich auf das erste Kind und eine Vollzeitbetreuung; Ermäßigungen ergeben sich aus kürzeren Betreuungszeiten, bei Geschwisterkindern sowie für Alleinerziehende.

Die Abstimmungen liefen wie folgt. Die Abstimmungsergebnisse sind angegeben in ja : nein : enthalten.

Änderungsanträge der Linken – Vorschläge der Gegenfinanzierung: die allgemeine Liquidität (Anm. d. Red.: Die Liquidität ist derzeit nicht vorhanden, weswegen die Stadt Zittau im Haushaltsstrukturkonzept ist):

1.Änderungsantrag: Die Elternbeiträge werden auf die folgenden Anteile gesenkt: Krippe 18,19 % — Kindergarten 25,9 % — Hort 25,98 %.

Auswirkungen für den Haushalt: Mehrausgaben von 71.000 € für das nächste Jahr und unbekannt höher für jedes folgende Jahr.

Abstimmung: 4:15:7 (namentlich)

2. Änderungsantrag: keine Erhöhung für 2020, Konzept für eine schrittweise Absenkung der Elternbeiträge auf den gesetzlichen Mindestbeitrag von 15%, Dynamisierung der Erhöhung der Zuschüsse der Landesregierung (Anm. d. Red.: darauf haben wir keinen Einfluss).

Auswirkungen auf Haushalt: Mehrausgaben von ca. 40.000 € im Jahr 2020, unbekannt höher für die folgenden Jahre.

Abstimmung: 4:20:2 (namentlich)

3. Änderungsantrag: die Elternbeiträge werden nicht erhöht, der Oberbürgermeister erarbeitet ein Konzept zur schrittweisen Absenkung der Beiträge auf die gesetzliche Untergrenze von 15%.

Auswirkungen auf den Haushalt: Mehrausgaben von ca. 40.000 € im Jahr 2020, unbekannt höher für jedes folgende Jahr.

Abstimmung: 12:13:1

Abstimmung zur Beschlussvorlage der Stadtverwaltung: 13:13:0

Die Beschlussvorlage ist damit nicht erfolgreich – Schaden: ca. 50.984 € Mehrausgaben für die Stadt Zittau, da die nicht erfolgte Erhöhung der Elternbeiträge von der Stadt getragen werden müsste.

Die Fraktion Zittau kann mehr hat dem Beschlussvorschlag aus der Verwaltung zugestimmt und alle Änderungsvorschläge abgelehnt. Hier eine kurze Begründung unseres Abstimmungsverhaltens:

Die Eltern bekommen mit der Betreuung ihrer Kinder in den verschiedenen KiTa´s eine Dienstleistung, die bereits gut subventioniert ist (siehe Abbildung).

Der Personenkreis derer, die Anspruch auf eine Übernahme der Elternbeiträge durch das Jugendamt haben, ist stark erweitert worden und schließt jetzt folgende Menschen mit ein: Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; des Weiteren Eltern die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.

Das die Erhöhung der Betriebskosten anteilig an die Eltern weitergegeben wird, ist ein Punkt im Haushaltsstrukturkonzept. Eine Änderung, wie die Übernahme der Kostenerhöhungen durch die Stadt Zittau, zieht nach sich, dass eine andere Einsparung im Haushalt der Stadt erfolgen muss, um die entstehende Lücke im Haushaltstrukturkonzept auszugleichen.

Der Vorschlag seitens Herrn Hentschel-Thöricht, das fehlende Geld gegen die Liquidität der Stadt aufzurechnen, kann als dreist und unverantwortlich bezeichnet werden. Das Haushaltstrukturkonzept [HSK] ist der derzeitige Plan die unzureichende Liquidität der Stadt Zittau bis zum Jahr 2023 wieder herzustellen. Mit dem absurden Vorschlag einerseits das HSK zu untergraben und die Lücke gleichzeitig mit einer Liquidität ausgleichen zu wollen, die man dann ja nicht mehr erreicht, geht Herr Hentschel-Thöricht auf Dummenfang.

Und dann kamen noch zwei Vorschläge, die Betriebskosten in unseren KiTa´s zu senken: Frau Fiedler (AfD) schlug vor, Empfänger*innen von Sozialleistungen für die Arbeit einzuspannen, und Frau Dölle (AfD) fand es ungerechtfertigt, dass Erzieher*innen besser bezahlt werden, wo sich deren Leistungen doch nicht geändert hätten. Recht asoziale Thesen dafür, dass diese Partei sich vorgeblich besser für die Menschen einsetzen möchte, meinen Sie nicht?

Gez.: Annekathrin Kluttig

Sollten Sie Fragen oder Anregungen oder Kritik haben, kontaktieren Sie uns gern.

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AfD-Erfolg in Zittau durch Stimmen der Fraktionen Die LINKE und FUW/FWZ/FDP (FFF)

Gemeinsame Presseerklärung der Fraktionen CFG und ZKM vom 11.10.2019

Alle Mitglieder der Fraktionen CFG und ZKM im Zittauer Stadtrat sowie der Oberbürgermeister versichern an Eides statt, dass sie weder am 22. August 2019 noch am 26. September 2019 Vertreter der Partei AfD oder der Partei Die LINKE zu Stellvertretern des Oberbürgermeisters bzw. in andere verantwortliche Positionen des Stadtrats Zittau gewählt haben.
Eine entsprechende notarielle Erklärung wurde durch alle Mitglieder der Fraktionen, die an den jeweiligen Sitzungen teilgenommen haben, mittels Unterzeichnung einer entsprechenden Versicherung an Eides statt vor dem Notar Volker Hofmann, Amtssitz Zittau, abgegeben.
Wir sehen uns zu dieser eindeutigen Aussage gezwungen, da wir in verschiedenen Veröffentlichungen bewusst unter den falschen Verdacht gestellt worden sind, anstatt unserer eigenen Kandidaten Stadtratsmitglieder aus der Fraktion der AfD gewählt zu haben.
Es ist für uns natürlich bedauerlich, dass unsere Kandidaten aufgrund der Stimmenmehrheit der Fraktionen Die LINKE, der AfD und FFF nicht gewählt worden sind. Dies ist gleichwohl demokratisch legitim.
Wir weisen jedoch hiermit jegliche Unterstellungen strikt zurück, dass wir unsere eigenen Kandidaten nicht selbst gewählt hätten.
Insoweit stellen wir uns aktuell die Frage, welche politische Kultur im Zittauer Stadtrat eingezogen ist?
Diese Frage stellten wir uns als CFG- und ZKM-Fraktionen seit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Stadtrates. Der Umgang und das Verhalten nach der Wahl und zu den Wahlergebnissen lässt uns diese Frage präsent werden.
Dies betrifft sowohl das Abstreiten der eigenen Wahlentscheidungen als auch die gezielte Verhinderung der Wahl verdienter Stadträte unter Inkaufnahme von Nachteilen für die Stadt Zittau.
Der „Erfolg auf der ganzen Linie“, den die AfD- Fraktion öffentlich kundgetan hat, ist eine aus unserer Sicht fragwürdige Entwicklung in unserer Heimatstadt.
Hier müssen die Verantwortlichkeiten klar zugeordnet werden.
Ableugnen des eigenen Wahlverhaltens und damit im Zusammenhang stehende Diffamierungen sind zurückzuweisen.

Jedem in den einzelnen Stadtratssitzungen Anwesenden war es bei den bisherigen Wahlgängen offenkundig, wie die gegenseitige Unterstützung der Fraktionen der AfD, der LINKEN und FFF absprachegemäß umgesetzt wurden.

Nicht zufällig zogen bei der Wahl zum 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters sonstige Kandidaten aus den genannten Fraktionen Ihre Kandidatur zurück und es trat allein Herr Stadtrat Hentschel-Thöricht für die LINKE gegen unseren Kandidaten an. Und nicht zufällig entfielen auf Herrn Hentschel-Thöricht genau die Anzahl der Stimmen, die die Fraktionen von der AfD, der LINKEN und FFF auf sich vereinigten.
Ebenso nicht zufällig trat im Wahlgang zum 2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters dann für die genannten drei Fraktionen nur noch Stadtrat Jörg Domsgen, AfD, gegen unsere Kandidatin an. Und auch insoweit nicht zufällig entfielen auf Herrn Jörg Domsgen genauso viele Stimmen, wie die Fraktionen von der AfD, der Linken und FFF auf sich vereinigten.
In diesen Kontext stellen wir nunmehr zur Untersetzung unseres Wahlverhaltens unsere Versicherungen an Eides statt.
Wir widersprechen den unrichtigen öffentlichen Verlautbarungen der Fraktion die LINKE im Zittauer Stadtrat und ihres Vorsitzenden Herrn Hentschel- Thöricht, wonach für die Wahl der Stellvertreter des Oberbürgermeisters Stimmen aus den Reihen der Fraktionen CFG und ZKM verantwortlich seien.
Die CFG- und ZKM-Fraktionen haben in den Wahlen ausschließlich die von den beiden Fraktionen jeweils aufgestellten und unterstützten Kandidaten gewählt.
Allein mit der Mehrheit der Fraktionen AfD, die LINKE und der FFF wurden die erfolgreichen Kandidaten der drei Fraktionen gewählt.
Dieser Umstand erscheint in politischer Hinsicht befremdlich, da gerade die Partei Die LINKE stetig auf allen politischen Ebenen eine Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch ausgeschlossen wissen will.
Genau hierin dürfte aber wohl die Motivation des Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Die LINKE liegen, im Nachgang zu den Wahlen den Versuch zu unternehmen, die Verantwortung auf andere Fraktionen zu verlagern.
Dies widerspricht jeglichen Grundsätzen der Wahrhaftigkeit im kommunalpolitischen Handeln.

Eine weitere Wahlentscheidung, nämlich die Wahl der Vertreter des Stadtrates in den „Gemeinsamen Rat des Städteverbundes“, zeigte, dass es nicht nur möglich ist seine eigene Wahlposition zu verleugnen, sondern man nunmehr auch bereit ist, persönliche Befindlichkeiten zu vorgeschlagenen Kandidaten vor die Interessen der Stadt Zittau zu stellen.
Es waren insgesamt 5 Stadträtinnen/Stadträte zu wählen.
Das hier ebenso wie vorher exakt mit den Mehrheiten der drei Fraktionen AfD, die LINKE und FFF die ersten 4 Stadträte gewählt wurden, darf nur am Rande Erwähnung finden. Dies aber gerade auch mit dem Hinweis, dass sich dort die oben angeführte Zusammenarbeit noch einmal deutlich
manifestierte. Maßgeblich ist aber vor allem, dass der gemeinsame Kandidat der Fraktionen CFG und ZKM für den noch zu besetzenden 5. Sitz in zwei (!) Wahlgängen nicht gewählt wurde.
Da in diesem letzten Wahlgang kein Gegenkandidat aufgestellt war, war allen Stadträtinnen und Stadträten bewusst, dass bei einer Ablehnung des Kandidaten der Fraktionen CFG und ZKM dieser Sitz offen bleiben wird.
Gleichwohl wurde genau dies durch die Stimmen der Fraktionen AfD, Die LINKE und FFF bewirkt.
Es ist fraglich, was die Mitglieder der Fraktionen AfD, LINKE und FFF zu dieser zu Lasten der Stadt Zittau gehenden Wahlentscheidung bewogen hat.
Da es konkret die Wahl des Stadtrates Andreas Mannschott (CFG) betraf und dieser Stadtrat in den letzten Monaten wiederholt massiv aus den Reihen der drei Fraktionen angegriffen worden war, liegt jedoch der Schluss nahe, dass man persönliche Befindlichkeiten über die Interessen der Stadt gestellt hat.

Ein solches Verhalten zum Nachteil der Stadt Zittau können wir nicht unwidersprochen hinnehmen.
Mit den eidesstattlichen Versicherungen vor einem Notar wollen wir auf diese neue „politische Kultur“ im Zittauer Stadtrat aufmerksam machen.
Es ist unser Anliegen, derartige Entwicklungen klar zu benennen.

Thomas Zabel Thomas Schwitzky
Fraktionsvorsitzender
Fraktion CFG
Fraktionsvorsitzender
Fraktion ZKM