Betreff: Strafanzeige des gescheiterten Kandidaten der AfD zur Zittauer Wahl des OB

Ein AfD-Kandidat ohne jegliches Konzept verliert konsequenterweise haushoch die Wahl – und sucht nun die Schuld dafür bei dem anderen Kandidaten.

Dieses Szenario als solches ist noch nicht überraschend. Die AfD ist letztlich dafür bekannt, dass Selbstkritik und das Eingestehen von unzureichenden Angeboten an die Wähler*innen nach einer verlorenen Wahl nicht ihre Sache ist. 

Überraschend ist nunmehr aber doch die neue Dimension hier bei uns in Zittau.

Dazu Thomas Schwitzky als Fraktionsvorsitzender: „Es ist erschreckend, zu welchen Schritten sich ein Mitglied des Zittauer Stadtrates in seiner Hilflosigkeit und zum vermeintlichen Schutz seines gekränkten Egos hinreißen lässt.

Ohne jegliche rechtliche Substanz werden Vorwürfe gegen den amtierenden Oberbürgermeister von Zittau formuliert, die die strafrechtliche Ebene erreichen. Es wäre so sehr zu begrüßen, wenn sich die AfD vor dem Bemühen des Rechtsstaates auch nur mal ein klein wenig mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinandersetzen würde. Dann könnte sie erkennen, dass in keinem der erhobenen Vorhalte irgendeine rechtliche Substanz ist. Aber das scheint zu viel verlangt. Oder anders formuliert: Populismus geht über alles.“

Jegliche Überprüfungen -ganz gleich welcher Instanz- werden die Korrektheit aller Abläufe ergeben.

Dies betrifft sowohl die Abwahl des Herrn Domsgen als 2. Stellvertreter des OB als auch die Wahl zum Oberbürgermeister von Zittau. 

Die AfD-Fraktion im Zittauer Stadtrat deklassiert sich mit ihrem wilden Rundumschlag nach verlorener Wahl weiter selbst. 

Es wird ein weiteres Mal deutlich, dass weder diese Partei als solche, noch die betreffende Fraktion und erst recht deren Fraktionsvorsitzender hier in Zittau eine wirkliche Alternative für unsere Heimat darstellen.

AfD steht wohl tatsächlich eher für „Abgrund für Deutschland“. (Quelle Zitat „Abgrund für Deutschland“ von MdL in Niedersachsen Christopher Emden, Erklärung zum seinem Austritt aus der AfD)

Posted in: Allgemein.
Last Modified: Juli 9, 2022

One comment on “Medieninformation der Stadtratsfraktion Zittau kann mehr

  1. Torsten Netsch

    Ich bin geborener Zittauer und verfolge das Geschehen im Zittauer Rathaus aus dem fernen Frankfurt. Sobald die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nach § 170 (2) StPO wegen fehlenden Anfangsverdachtes eingestellt haben wird, sollte Herr Zenker das anmaßende Vorgehen des Herrn Domsgen nicht einfach auf sich beruhen lassen.
    Fehlt ein Anfangsverdacht, der strafrechtliche Ermittlungen gegen Herrn Zenker rechtfertigen könnte, steht der Verdacht der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) und der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB, seit 03.04.21 auch auf Kommunalpolitiker anzuwenden) im Raum. Herr Domsgen wurde bei Anzeigeerstattung auf die rechtlichen Folgen vorsätzlich falscher Angaben belehrt.

    Freundliche Grüße vom Main an die Mandau

    T. Netsch

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