Wahl der Mitglieder zur Besetzung des Begleitausschusses an dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“

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Das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ der Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt mit den Partnerschaften für Demokratie Städte dabei Strukturen zu fördern und aufzubauen, die lokal für ein vielfältiges, friedliches und demokratisches Miteinander arbeiten/aktiv werden. Den geförderten Kommunen werden Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung gestellt, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen finanziert werden können. Über die jeweiligen Einzelmaßnahmen entscheidet ein Begleitausschuss, der aus Vertreter*innen aus allen relevanten Ressorts der kommunalen Verwaltung und Institutionen sowie lokalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft besetzt wird. Weitere Informationen: www.demokratie-leben.de

In unseren lokalen Begleitausschuss wurden gewählt:

Rocco Zoschke (BBZ)

Frank Sieber (Senioren)

Petra Laksar-Modrok (Gleichstellungsbeauftragte Stadtverwaltung Zittau)

Alexander Sidon (evang.-luth. Kirche)

Karin Hollstein (Sport [HSG Turbine] und Hochschule Zittau/Görlitz)

Stefan Egg (Kultur, TuZZ e.V.)

Stadträte – Annekathrin Kluttig [ZKM], Oliver Johne [CDU], Winfried Bruns [Die Linke]

Abstimmung: 20:1:0

Aufhebung der Wahl eines Beigeordneten und Beschluss zur weiteren Vorgehensweise

Sie haben es in der Presse verfolgen können: die Wahl des Beigeordneten musste vom Oberbürgermeister für ungültig erklärt werden. In den letzten Wochen wurde sehr viel überlegt und diskutiert, wie in der vorliegenden Situation weiter gehandelt wird.

Im ersten Teil des Beschlusses erklärt der Stadtrat die Wahl vom 31. Januar 2019 formal für ungültig und hebt die Wahl auf.

Im zweiten Teil beauftragt der Stadtrat den Oberbürgermeister, eine Wahl mit dem verbleibenden Bewerber Herrn Phillip Fay für die Sitzung im März vorzubereiten. Herr Fay wurde selbstverständlich im Vorfeld dieses Beschlusses gefragt und er steht für einen weiteren Wahlgang zur Verfügung.

  1. Abstimmung Aufhebung der Wahl Herrn Woods: einstimmig
  2. Abstimmung Vorbereitung der Neuwahl: 14:7:0

ZKM hat für die Vorbereitung der Neuwahl für die März-Sitzung gestimmt. Zum einen hat sich der Stadtrat für die Veränderung der Verwaltungsstruktur entschieden und die Umstrukturierung ist bereits im Gange. Dabei wurde beschlossen, die Verwaltung mit zwei Spitzen zu führen, dem Oberbürgermeister und einem Beigeordneten. Die Verwaltung der Stadt Zittau ist groß genug und der Arbeitsaufwand so groß, dass die Personalie des Beigeordneten nicht nur gerechtfertigt sondern notwendig ist.

Während der Sitzung wurde geäußert, dass man doch die Stelle angesichts der prekären Haushaltslage einsparen könnte. Könnte man. Dann geben wir aber zu bedenken: 1. Die Stelle war die letzten drei Jahre unbesetzt, die Haushaltslage ist immer noch prekär (das ist sie schon gewesen, bevor ZKM in den Stadtrat eingezogen ist). Die Einsparung der Stelle des Beigeordneten rettet unseren Haushalt also nicht. 2. Ein Beigeordneter kostet nicht nur Geld, die Stadt Zittau bekommt auch etwas für das Geld, nämlich Arbeit erledigt. Arbeit, die derzeit auf zu wenigen Schultern verteilt ist.

Grundsatzbeschluss zur Finanzierungsbeteiligung 2019-2022 der Stadt Zittau am „Kulturpakt“ des Freistaates Sachsen

Die Beschlussvorlage umfasst 7 Seiten und erklärt ausgiebig die Situation zur Kulturraumförderung und dem Kulturpakt des Landes. Der Beschluss ist öffentlich und kann auf der Homepage der Stadt unter http://www.zittau.de/de/b%C3%BCrgerservice/stadtrat/ratsinfo aufgerufen werden.

Die Beschlussvorlage wurde in der Sitzung dahingehend geändert, dass der OB das Strukturkonzept für das Theater zusammen mit den anderen Gesellschaftern erstellt, zu den Gesprächen und Verhandlungen wird er legitimiert.

Des Weiteren wird ein Punkt hinzugefügt:

4. Der OB wird beauftragt, die Zuzahlung für das Jahr 2022 als die maximale (für die Stadt Zittau) Zuzahlung festzulegen.

Abstimmung: 19:0:2

Beschluss zur Verfahrensweise mit dem Erbbauzins und der Wertsicherungsklausel bei bestehenden und künftigen Erbbaurechtsverträgen mit der Stadt Zittau

Vertagt: 20:0:1 Mit dem ÄA der CDU hat sich die Lage derart verändert, dass weder die Verwaltung noch die Stadträte die Auswirkungen des Antrags abschätzen können. Die Beschlussvorlage wird zusammen mit dem Änderungsantrag in die Verwaltung zurückverwiesen mit der Bitte, die Konsequenzen abzuschätzen, sodass der Stadtrat dann in der Lage ist, zu einer Entscheidung zu kommen.

Dieser Bericht enthält lediglich ausgewählte Tagesordnungspunkte der letzten Sitzung. Sollten Sie Fragen oder Anregungen oder Kritik haben, kontaktieren Sie uns gern.

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Gez.: Annekathrin Kluttig

Posted in: Allgemein.
Last Modified: März 4, 2019