Die Zittauer Stadtratswahlen werden aufgrund eines fehlerhaften und deshalb durch den eigenen Landesvorstand zurückgezogenen Wahlvorschlags der AfD NICHT am wie geplant am 25.05. stattfinden. Die Stadt Zittau hat dazu folgende Notbekanntmachung veröffentlicht:

Auf der Grundlage des § 31 Satz 3 des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes (KomWG) in Verbindung mit § 9 der Kommunalbekanntmachungsverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (KomBekVO) wird durch die Große Kreisstadt Zittau folgendes bekannt gemacht:

Das Landratsamt Görlitz hat am 16.5.2014 nachfolgenden Bescheid erlassen:

1.) Die Wahl zum Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau am 25.05.2014 wird abgesagt. Eine Nachwahl wird angeordnet. Als Termin der Nachwahl wird der 31.08.2014 bestimmt. Die Wahlvorbereitungen sind beginnend mit der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung oder Zurückweisung der gemäß der Bekanntmachung vom 10.02.2014 eingereichten Wahlvorschläge zu erneuern.

2.) Die sofortige Vollziehung der Entscheidung nach Ziffer 1 wird angeordnet.

Der Bescheid ist durch Rechtsbehelfsverzicht bereits bestandskräftig.

A. Voigt, Oberbürgermeister

Es gefällt uns nicht, dass so eins der wichtigsten demokratischen Instrumente zumindest vorübergehend ausgehebelt werden kann, aber wir müssen die Entscheidung des Wahlleiters akzeptieren. Wir prüfen derzeit Schadensersatzansprüche gegenüber den Verursachern dieser Situation.

Bitte vergessen Sie trotzdem nicht, zur Wahl zu gehen. Neben der Europawahl wird auch der neue Kreistag gewählt, der in Zittau in vielen Belangen ebenfalls mitzureden hat. Es geht um die nächsten fünf Jahre!

Wichtig: Zittau kann mehr – auch im Kreis! Wählen Sie bitte unsere Kandidaten für den Kreistag!

  • Thomas Zenker, 39, Projektleiter
  • Dorotty Szalma, 39, Intendantin
  • Thomas Krusekopf, 51, Unternehmer
  • Andreas Langhammmer, 39, Geschäftsführer
  • Kai Grebasch, 39, Verantwortlicher Stadtmarketing
  • Thomas Schwitzky, 44, Rechtsanwalt
  • Rene Jaeger, 35, Geschäftsführer
  • Jens Kunze, 48, Vertriebsmitarbeiter

Ihre Stimme. Ihre Stadt. Ihre Zukunft.

Zittau kann mehr

Zu Ihrer Information:
§ 31 Wahlabsage, Nachwahl (Sächsisches Kommunalwahlgesetz)
Wird während der Vorbereitung der Wahl ein offenkundiger, vor der Wahl nicht mehr behebbarer Mangel festgestellt, wegen dem die Wahl im Falle ihrer Durchführung im Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt werden müsste, oder kann die Wahl aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigem Grund nicht durchgeführt werden, hat die Rechtsaufsichtsbehörde die Wahl abzusagen und gleichzeitig eine Nachwahl anzuordnen. Kann die Wahl nur in einzelnen Wahlkreisen oder Wahlbezirken nicht durchgeführt werden, findet nur in diesen Wahlkreisen oder Wahlbezirken eine Nachwahl statt. Die Gemeinde hat die Wahlabsage unverzüglich öffentlich bekannt zu machen und hierbei darauf hinzuweisen, dass eine Nachwahl stattfinden wird. Die Nachwahl hat unverzüglich nach dem für die abgesagte Wahl bestimmten Wahltag stattzufinden; die Gemeinde macht den Termin der Nachwahl öffentlich bekannt. Die Fristen des § 1 Abs. 4 gelten nicht. Im Übrigen finden die Vorschriften über Neuwahlen und Wiederholungswahlen entsprechende Anwendung.

 

Posted in: Allgemein.
Last Modified: Mai 20, 2014

2 comments on “Stadtratswahlen später, jetzt „Zittau kann mehr“ in den Kreistag wählen!

  1. Andreas K.

    Hallo – wo gibt es dann die Stimmergebnisse zur Kreistagswahl? Ich meine die genaue Auflistung der Stimmanzahl pro Person. Danke

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