Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Stadt Zittau

Die Betriebskosten in den KiTa´s sind im letzten Jahr wiederum gestiegen; dies begründet sich an einer Schlüsselveränderung in den Kinderkrippen (von 1:6 auf 1:5,5), der tariflichen Lohnanpassung sowie der Erhöhung der allgemeinen Betriebskosten. Die derzeitige Gesetzeslage in Sachsen sieht vor, dass die Kosten der Kinderbetreuung anteilig vom Land, der Kommune und den Eltern getragen werden, dabei tragen die Eltern einen Anteil von 20% bis 30%, Land und Gemeinde teilen sich die verbleibenden 70% bis 80%.

In der Stadtratssitzung wurde der Vorschlag der Verwaltung zur Erhöhung der Elternbeiträge ab Januar 2019 mehrheitlich beschlossen, mit dem Abstimmungsergebnis 15:9:1. Ab Januar 2019 erhöhen sich die Elternbeiträge für die Krippe (1. Kind, 9 h Betreuung pro Tag) um 5,06 € auf 195,90 € pro Monat, für den Kindergarten um 2,84 € auf 123,50 € pro Monat. Die Beiträge liegen damit bei Anteilen von 21,76% und 28,27%.

Eine Mehrausgabe für unsere Bürger*innen zu beschließen, noch dazu für die Kinderbetreuung, ist nicht schön. Warum wir als ZKM-Fraktion dem trotzdem zugestimmt haben, möchte ich hier kurz erläutern. Auf der einen Seite werden die Kinder in unseren KiTa´s sehr gut betreut, darauf können sich die Eltern verlassen, sie bekommen also viel für ihr Geld. Die Erzieher*innen können sich mit dem verbesserten Betreuungsschlüssel intensiver um jedes einzelne Kind kümmern und werden für ihre verantwortungsvolle Arbeit besser bezahlt. Dass Energie (Strom und Heizung) einer stetigen Preissteigerung unterliegt, weiß jede*r aus dem eigenen Haushalt. Des Weiteren liegen die Elternbeiträge in der Stadt Zittau auch nach der Erhöhung in einem moderaten Bereich, wenn man sie mit denen in den Nachbargemeinden vergleicht.

Andererseits die Kostensteigerung nicht weiterzugeben oder die Elternbeiträge gar zu verringern, hätte uns großen Spaß gemacht – kurzzeitig -, würde es doch auch bedeuten, dass wir für den nächsten städtischen Haushalt über Kürzungen an anderen Stellen beschließen müssten, z.B. die Schwimmförderung? oder die allgemeine Sportförderung? oder …?

Stadträte und Stadtverwaltung haben sich im Jahr 2015 darauf verständigt, jährlich über die Anpassung der Elternbeiträge an die realen Kosten zu entscheiden. So werden Kostenerhöhungen kleinschrittig, in unseren Augen sozial verträglicher, weitergegeben.

(Da es in Diskussionen immer wieder auftaucht: Anderswo ist die Betreuung in KiTa´s für die Eltern kostenlos und bei uns nicht. Darüber können wir als Stadt nicht entscheiden. Dies entscheidet die Landesregierung von Sachsen.)

 

Öffentliche Förderung der Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudeensembles Alberstraße 16/18

Die Modernisierung des Gebäudeensembles Alberstraße 16/18 wird mit Mitteln des Bund-Länder-Programmes stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung Innenstadt gefördert. Der Eigentümer kann die Instandsetzung mit geschätzten Gesamtkosten von 2,5 Mio. € in Angriff nehmen. Die Förderung beträgt 50% der Baukosten, jedoch max. 1.250.000 €. Aus dem Ensemble sollen Wohnhäuser entstehen. Die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft begleitet die Sanierungsmaßnahme. Es freut uns sehr, dass die beiden Häuser saniert werden und die Alberstraße schöner wird.

Abstimmung: 21:0:3

 

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Fotos: ZSG

 

Beitritt zur in Gründung befindlichen Arbeitsgemeinschaft sächsischer Städte, Gemeinden und Landkreise zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs e.V. (Rad.SN ) e.V. i.G. zum 01. Januar 2019

Das Hauptziel der Arbeitsgemeinschaft ist die Verbesserung der Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr im Alltag. Die Mitgliedskommunen sollen in die Lage versetzt werden das alltägliche Zu-Fuß-Gehen und Fahrradfahren bestmöglich zu fördern. Dies steht im Einklang mit unseren städtischen Entwicklungskonzepten und eine Mitgliedschaft in dieser Arbeitsgemeinschaft versetzt Zittau in die Lage, auf den Erfahrungsschatz anderer Kommunen und spezialisierter Verbände zugreifen zu können. Eine derartige Vernetzung und die Zusammenarbeit des Rad.SN mit dem Sächsischen Staatministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr werden sich vorteilhaft auf unsere zukünftigen Planungen auswirken.

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen

 

Anpassung der Projekt-Kofinanzierung zum Bau eines Fußgänger- und Fahrradweges am Dreiländerpunkt zusammen mit der verbundenen Infrastruktur (Brücke am Dreiländerpunkt)

Für den Bau der Dreiländerbrücke waren Umplanungen notwendig, die zu einer Erhöhung der Gesamtkosten und damit auch zu Erhöhung der Eigenanteile geführt haben. Diese Erhöhung auf 240.000 € bedurfte der Zustimmung des Stadtrates. Die Brücke am Dreiländerpunkt ist seit über 10 Jahren als Konzept im Gespräch, seit 2 Jahren nimmt die Planung und Umsetzung greifbare Formen an. Wir sind uns einig, dass diese Brücke, die drei Länder miteinander verbinden soll, als Symbol für ein friedliches Zusammenleben in unserer Dreiländerregion aber auch überregional für ein geeintes Europa sehr große Bedeutung hat.

Abstimmung: 21:0:2

 

Dieser Bericht enthält lediglich ausgewählte Tagesordnungspunkte der letzten Sitzung. Sollten Sie Fragen oder Anregungen oder Kritik haben, kontaktieren Sie uns gern.

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Gez.: Annekathrin Kluttig

Posted in: Allgemein.
Last Modified: Oktober 26, 2018