Monthly Archives: April 2019

Bericht aus dem Stadtrat 28. März 2019

Beschluss zur weiteren Vorgehensweise Umzug Technischen Rathauses

Der Beschluss besteht aus zwei Teilen, die auf Grund ihrer sehr unterschiedlichen Konsequenzen getrennt voneinander abgestimmt werden.

Im ersten tritt der Stadtrat von seinem Beschluss zurück, das Technische Rathaus in die Böhmische Str. 2 zu ziehen. Diese Lösung war eine Möglichkeit das von der Stadt notgesicherte Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Angesichts der knappen städtischen Finanzen wurde die Investition in die Sanierung in den letzten Jahren immer wieder verschoben. Um das Gebäude für das Technische Rathaus zweckdienlich und nach den Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften für öffentliche Gebäude umzugestalten, wäre ein sehr weitgehender und damit teurer Umbau nötig gewesen. Derzeit ist Bewegung auf dem Immobilienmarkt, sodass die Hoffnung besteht, dass sich ein Privatinverstor findet, der sich der Immobilie annehmen kann. Dies würde das Stadtviertel weiter aufwerten, in dem sich derzeit einiges tut.

Abstimmung: 18:3:0

Im zweiten Teil wird der OB damit beauftragt, eine Mietvariante zu erarbeiten, die das Technische Rathaus als Mieter in einem Neubau auf der Brachfläche Neustadt/Albertstr. ansiedelt. Der Vorschlag trägt dem Stadtentwicklungskonzept und dem Einzelhandelskonzept Rechnung. Es wird seit langem versucht, einen größeren Lebensmittelmarkt in die Innenstadt zu bekommen.

Die vorliegende Situation am Standort wartet mit mehreren Herausforderungen auf. Der Platz für Anlieferung und Kundenparkstellen ist begrenzt, die hohen Anforderungen aus unserer Gestaltungssatzung (z.B. Mehrgeschossigkeit) zusammen mit den modernen Handelsstrategien (Verkaufsraum barrierefrei im Erdgeschoss) erschweren die Bedingungen für potentielle Inverstoren, die natürlich auf die Wirtschaftlichkeit einer solchen Unternehmung achten müssen. Die Zusage eines dauerhaften Mietverhältnisses für die oberen Geschosse würde möglicherweise einen Investor überzeugen.

Beim zweiten Teil der Beschlussvorlage handelt sich um einen Grundsatzbeschluss, der die Möglichkeit ausarbeitet und damit die möglichen Konsequenzen aufzeigen wird. Wir sehen auch die andere Seite der Medaille: zieht das Technische Rathaus in einen Neubau, wird dafür kein Denkmal saniert/restauriert.

Abstimmung: 10:8:3

Grundsatzbeschluss zur Veräußerung des Grundstückes Breite Str. 2

Da der Stadtrat beschlossen hat, seinen früheren Beschluss über den Umzug des Technischen Rathaus in die Böhmische Str. 2 aufzuheben, gibt es keinen Grund mehr, das Gebäude im städtischen Besitz zu halten. In der Konsequenz wurde dem Stadtrat ein Grundsatzbeschluss zur Veräußerung des Grundstückes vorgelegt. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst, sodass jetzt ein Verkehrswertgutachten durch einem Sachverständigen erstellt wird, wie es die Sächsische Gemeindeordnung fordert.

Abstimmung: 18:3:0

Anpassung der Satzung der Sammelstiftung der Großen Kreisstadt Zittau

Auch nach beinahe 5 Jahren Stadtratsarbeit lernt man noch Neues. Zittau hat eine Sammelstiftung. Wir alle wissen, dass Zittau, die Reiche, früher viele wohlhabende Bürger und Bürgerinnen hatte. Diese pflegten offenbar eine ebenso reiche Tradition der Stiftungen. Durch Inflationen nach den beiden Weltkriegen blieb vom Vermögen dieser Stiftungen kaum etwas übrig, weshalb man 1948 die verbliebenen Stiftungen in eine kommunale Sammelstiftung überführte, die mit einem geringen Restbetrag die DDR und bis in die heutige Zeit überlebt hat. Ihre Erträge sind aktuell zu gering, um die Stiftungszwecke – die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, sowie die der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe – zu erfüllen. Bisherige Bestrebungen, die Stiftung aufzulösen oder in eine andere Stiftung wie die Theaterstiftung oder die Klosterkirchenstiftung zu überführen, wurden durch die Stiftungsaufsicht verwehrt.

Die aktuelle Beschlussvorlage beschäftigt sich mit der Anpassung der Stiftungssatzung an heutige gesetzliche Vorgaben des Sächsischen Stiftungsgesetzes.

Abstimmung: einstimmig

Beschlüsse über die Abwägung zum Entwurf, zum Durchführungsvertrag und zur Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXXIX: „Photovoltaikanlage ehemaliger Güterbahnhof Hirschfelde“

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die Abwägung desselben, der Durchführungsvertrag und die Satzung bilden die rechtliche Basis für die Aufstellung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofes in Hirschfelde. Die Beschlüsse erfolgten jeweils einstimmig, sodass der zukünftige Anlagenbetreiber einen Bauantrag stellen kann.

Abwägung zum geänderten Entwurf und die Satzung des Bebauungsplanes Nr. XXXVI „Industriegebiet Hirschfelde zwischen Bahnlinie und Neiße“

Dieses Bebauungsplanverfahren begleitet uns schon fast unsere ganze erste Amtszeit als Stadträte; es wurde mit dem Aufstellungsbeschluss am 28. Mai 2018 eingeleitet.

Ziel des Bebauungsplanes „Industriegebiet Hirschfelde zwischen Bahnlinie und Neiße“ ist es gemäß Aufstellungsbeschluss, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Industriebrache (ehemaliges Kraftwerk) zu einem Gewerbe‐ und Industriegebiet zu schaffen. Damit sollen sowohl die ansässigen Unternehmen, darunter die fit GmbH mit derzeit ca. 240 Mitarbeitern (Stand 2018) eines der wichtigsten Unternehmen in Zittau, dringend benötigte Erweiterungsmöglichkeiten erhalten, als auch die Ansiedlung neuer Unternehmen ermöglicht werden.

Abstimmung: einstimmig

Dieser Bericht enthält ausgewählte Tagesordnungspunkte der letzten Sitzung. Sollten Sie Fragen oder Anregungen oder Kritik haben, kontaktieren Sie uns gern.

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Gez.: Annekathrin Kluttig